ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN und HAUSORDNUNG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN und HAUSORDNUNG
2nd Floor Studio Vienna I Fotostudio, Jörgerstraße 50, 1170 Wien (JRG GmbH vertreten durch Daniel Irsigler)

Diese AGBs und Hausordnung gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen und Infrastruktur, die JRG GmbH gegenüber seinen Vertragspartnern erbringt bzw. zur Verfügung stellt, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.


JRG GmbH ist berechtigt, diese AGBs und Hausordnung jederzeit mit unmittelbarer Wirksamkeit auf bestehende Verträge zu ändern. Die aktuelle Fassung dieser AGBs und Hausordnung ist auf der Website von JRG GmbH (2ndfloor.studio) abrufbar.

1. ALLGEMEINES

1.1. Sämtlichen Vertragsverhältnissen liegen der jeweils gültige Mietvertrag und diese AGBs und Hausordnung sowie allfällige darüber hinaus im Objekt ausgehängte Verhaltensanordnungen und Gemeinschaftsordnungen zugrunde. Im Falle sich widersprechender Regelungen gelten die genannten Vertragsbestandteile in der angeführten Reihenfolge mit absteigender Priorität.

1.2. Der Nutzer ist verpflichtet, JRG GmbH bei Vertragsabschluss sämtliche Unternehmensdaten (wie z.B. UID-Nummer etc.) bekanntzugeben und bei Aufforderung durch JRG GmbH entsprechende Nachweise (z.B. Firmenbuch-Auszug etc.) vorzulegen.

1.3. Der Nutzer ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss eine rechtsgültige Zustelladresse bekanntzugeben und im Falle einer Änderung derselben, JRG GmbH unverzüglich zu informieren. Im Falle der Unzustellbarkeit oder bei Nichtbekanntgabe einer (allenfalls geänderten) Anschrift können Zustellungen rechtswirksam an der Adresse Jörgerstraße 50, 1170 Wien vorgenommen werden.

1.4. Der Nutzer stimmt bereits jetzt zu, dass Rechtsnachfolger von JRG GmbH mit der bloßen Anzeige der Rechtsnachfolge in alle Rechte und Pflichten eintreten.

1.5. JRG GmbH haftet im Falle der Verletzung allfälliger vertraglicher Verpflichtungen nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer Haftung gelten jedoch drei Brutto-Monatsentgelte als höchstzulässiger Haftungsbetrag als vereinbart.

1.6. Den Vertragsparteien steht es grundsätzlich frei, das vorliegende Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos aufzukündigen, wenn

o das vereinbarte Entgelt samt allfälliger Werterhöhungen trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder teilweise nicht an JRG GmbH bezahlt wird;

o der Nutzer eine schwerwiegende im Vertrag ausdrücklich mit dem Recht zur sofortigen Vertragsauflösung sanktionierte Vertragsverletzung zu verantworten hat oder gegen diese AGBs und Hausordnung bzw. allfällige im Objekt ausgehängte Verhaltensanordnungen und Gemeinschaftsordnungen verstößt und trotz schriftlicher Aufforderung, diesen konkret zu bezeichnenden Verstoß innerhalb von 3 Tagen einzustellen, diesen Verstoß weiterhin schuldhaft fortsetzt;

o der Nutzer vom Vertragsgegenstand einen erheblich nachteiligen oder dem Vertragszweck nicht entsprechenden Gebrauch macht;

o der Nutzer ihm vertraglich zugestandene Rechte ganz oder teilweise, in welcher Form auch immer, entgeltlich oder unentgeltlich, an Dritte weitergibt;

o über das Vermögen des Nutzers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein entsprechender Antrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;

o der Nutzer gesetzliche Bestimmungen oder bescheidmäßige Auflagen oder Vorgaben nicht einhält.

1.7. Die Vertragsparteien verzichten darauf, den Vertrag wegen Irrtums oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzufechten. Zudem nehmen beide Vertragsteile die Bestimmungen der §§ 934 und 935 ABGB zur Kenntnis und erklären, dass ihnen nach den derzeit gegebenen Verhältnissen der wahre Wert bekannt ist und sie Leistung und Gegenleistung beiderseits als angemessen anerkennen und auf die Anfechtung dieses Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes verzichten.

1.8. Jede Aufrechnung von Gegenforderungen des Nutzers gegen das vereinbarte Entgelt oder gegen andere Zahlungsverpflichtungen des Nutzers gegenüber JRG GmbH ist unzulässig und wird von den Vertragsteilen ausdrücklich ausgeschlossen.

1.9. Die Vertragsparteien halten fest, dass mündliche Nebenabreden zum Vertrag oder diesen AGBs und Hausordnung nicht bestehen. Allfällige Änderungen bzw. Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

1.10. Das gegenständliche Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss allfälliger Verweisungsnormen. Für Rechtsstreitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts in Wien als Gerichtsstand vereinbart.

1.11. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGBs und Hausordnung allfälliger im Objekt ausgehängter Verhaltensanordnungen und Gemeinschaftsordnungen unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Auffüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die – soweit nur rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie den Punkt bedacht hätten.

2. HAUSORDNUNG Allgemeinflächen und Fotostudio inkl. technisches Equipment

2.1. Die Räumlichkeiten dürfen nur zu dem vertraglichen Zweck benützt werden.

2.2. Im Interesse des Hausfriedens hat jede Belästigung der übrigen Nutzer zu unterbleiben. Dies gilt insbesondere für Lärm- und Geruchsbelästigungen.

2.3. Sowohl im Fotostudio als auch den allgemeinen Teilen sowie Stiegen, Gängen, Hofflächen etc darf kein Lärm gemacht werden. Zwischen 21:00 Uhr und 7:00 Uhr früh ist unbedingte Ruhe zu halten. An Sonn- und Feiertagen ist ganz besonders auf das Ruhebedürfnis der übrigen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen.

2.4. Das Fotostudio, dessen allgemeine Teile (dh. insbesondere Küche, Sanitärräume, Maske etc.) sowie Stiegen, Gänge, Hofflächen, Müllräume, Keller etc. dürfen nicht verunreinigt werden. Allfällige von einem Nutzer verursachte oder ihm zurechenbare Verunreinigungen sind von diesem selbst andernfalls auf dessen Kosten zu beseitigen. Das beinhaltet auch das Verbot, Gegenstände als Allgemeinflächen zu reinigen. Jeder Nutzer haftet für Schäden, die durch die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen entstehen und hat bei Beanstandung durch wen auch immer (insbesondere also auch bei Beanstandungen durch andere Nutzer) unverzüglich für Abhilfe zu sorgen bzw. dafür Sorge zu tragen, dass es zu keiner Wiederholung kommt.

2.5. Das Haustor sowie sämtliche Zu- und Nebeneingänge sind grundsätzlich verschlossen zu halten. Fenster und Türen sind bei Nacht, Unwetter und bei Abwesenheit ordnungsgemäß verschlossen zu halten. Jeder Nutzer ist für das Verschließen der Räumlichkeiten verantwortlich.

2.6. Abfälle sind ordnungsgemäß zu trennen und über die im Müllraum aufgestellten Container zu entsorgen. Brennende, glimmende oder glühende Teile sowie leicht entzündliche Stoffe dürfen nicht in die Müllgefäße oder den Hausmüll gegeben werden. Für die Beseitigung von Gewerbemüll (auch größere Kartonagen und sperriges Verpackungsmaterial) und Sonderabfällen hat jeder Nutzer selbstverantwortlich Sorge zu tragen und darf dieser nicht über den Hausmüll erfolgen. Eine Lagerung von Abfällen oder Fahrnissen (insb. Sperrmüll) im Objekt oder neben den Hausmüllcontainern bzw. auf sonstigen Teilen der Liegenschaft ist strengstens untersagt.

2.7. Die Nutzer haben das Fotostudio, dessen allgemeine Teile (dh. insbesondere Küche, Sanitärräume, Maske etc.) sowie Stiegen, Gänge, Keller, Hofflächen, Müllräume, Abstellräume etc von Gegenständen jeglicher Art freizuhalten.

2.8. Das Abstellen von Fahrrädern, Rollern, Kinderwägen, oä. ist ausnahmslos nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

2.9. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen welcher Art auch immer (dh. insbesondere auch Vespa, Motorräder, KFZ etc.) ist auf sämtlichen Teilen der Liegenschaft strengstens untersagt.

2.10. Der allfällige Transport von Möbeln und anderen außergewöhnlich schweren Gegenständen hat mit entsprechender Sorgfalt zu erfolgen und haftet der jeweilige Nutzer für alle Beschädigungen, die durch diesen Transport verursacht werden.

2.11. Die Hofflächen dürfen – soweit in den Verträgen nicht anderes vorgesehen ist bzw. seitens JRG GmbH und/oder der Hausinhabung nicht ausdrücklich und schriftlich die entsprechende Zustimmung erteilt wird – nicht benützt werden.

In jedem Fall ist die private Nutzung der Hofflächen unabhängig an welchem Wochentag oder zu welcher Tageszeit strengstens untersagt.

2.12. Das Reinigen (besenrein) und Ordnung Halten des Fotostudios obliegt dem jeweiligen Nutzer. Auch hier hat jeder Nutzer im Interesse eines ansprechenden Gesamteindrucks des Objekts auf äußerste Reinlichkeit und Ordnung zu achten.

2.13. Auch im Hinblick auf die Sanitärräume sind die Nutzer zu äußerster Reinlichkeit und schonendem Gebrauch verpflichtet. Die jeweils benutzten Toiletten und Waschbecken sind sauber und gepflegt zu hinterlassen. Etwaige eigens verschuldete Schäden und Verunreinigungen (insbesondere auch Abflussverstopfungen) sind vom Nutzer unverzüglich selbst zu beheben bzw. auf dessen Kosten von einer Fachfirma beheben zu lassen. Nässeschäden, Rohrgebrechen und sonstige Leitungsschäden sind, soweit sie nicht vom Nutzer zu beseitigen sind oder beseitigt werden können, unverzüglich JRG GmbH zu melden. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Bedingungen der Brand- und Leistungswasserschadensversicherung verwiesen.

2.14. Zentrale technische Anlagen und Einrichtungen sind ausschließlich von JRG GmbH oder anderen ausdrücklich hierzu befugten Personen zu bedienen und zu warten. Jedwede Manipulation an diesen zentralen technischen Anlagen und Einrichtungen durch die Nutzer ist strengstens untersagt und kann diesen – sofern es hierdurch zu Schäden, Störungen oder einer erschwerten bzw. verzögerten Reparatur kommen sollte - ersatzpflichtig machen.

2.15. Jeder Nutzer hat zur Verhütung der unbefugten Benützung des Objekts sowie insbesondere der Gemeinschaftsbereiche beizutragen.

2.16. Alle Nutzer sind verpflichtet, das Objekt sowie einzelne Teile desselben frei von Ungeziefer und Schädlingen zu halten.

2.17. Die Nutzer haben – soweit sie darauf Einfluss haben - für eine ausreichende Lüftung, Beheizung und Beleuchtung der Räumlichkeiten zu sorgen.

2.18. Die Haltung und Mitnahme von Tieren ist ausnahmslos untersagt.

2.19. Für das gesamte Objekt gilt ein striktes Rauchverbot.

2.20. Das Fotostudio einschließlich des vorhandenen und von JRG GmbH ausdrücklich zur Verfügung gestellten technischen Equipments kann von den berechtigten Nutzern – je nach Verfügbarkeit – im vereinbarten Umfang genutzt werden.

2.21. Die Reservierung des Fotostudios hat ausnahmslos über die Website (2ndfloor.studio) zu erfolgen. Andere Reservierungen (z.B. mündlich oder per E-mail) können nicht angenommen werden.

o Reservierung: hierbei handelt es sich um eine verbindliche Reservierung, die unabhängig davon, ob der Termin vom Berechtigten letztlich wahrgenommen wird oder nicht, zu einem Verfall des vertraglich vereinbarten Fotostudiotages führt. Die Reservierung ist ab Freigabe durch JRG GmbH fixiert.

JRG GmbH steht es im Falle des Nichterscheinens (bis spätestens 10:00 Uhr) trotz fixer Reservierung frei, das Fotostudio kurzfristig anderweitig zu vergeben. Eine solche Ersatzvergabe des Studios ändert nichts am Verfall des Studiotages bei jenem Berechtigten, der das Studio für diesen Termin ursprünglich fix reserviert hat.

o Stornierung: Eine Stornierung der verbindlichen Reservierung ist bis 4 Wochen vor dem tatsächlichen Termin kostenfrei möglich, ab dann müssen 20% der Gesamtsumme bezahlt werden. Ab 1 Woche vor der verbindlichen Reservierung sind 90% der Gesamtsumme zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist sind 100% der verbindlichen Reservierung zu bezahlen.

2.22. JRG GmbH übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Fotostudios oder die Verfügbarkeit zu den vom berechtigten Nutzer gewünschten Terminen.

2.23. Die Benützung des Fotostudios sowie des von JRG GmbH zur Verfügung gestellten technischen Equipments erfolgt auf eigene Gefahr.

2.24. Das Fotostudio kann in der Zeit zwischen 09 Uhr und 20 Uhr vertragsgemäß benützt werden.

2.25. Der Nutzer hat das Fotostudio nach jedem Fotostudiotag geräumt von eigenen Fahrnissen sowie in einem sauberen und ordentlichen Zustand an JRG GmbH zurückzustellen. Das vorhandene und zur Verfügung gestellte technische Equipment hat in ordnungsgemäßem, insbesondere auch funktionsfähigem und unbeschädigtem Zustand zurückgegeben zu werden. Jedwede Beschädigungen oä. hat der Nutzer JRG GmbH unverzüglich bekannt zu geben und hierfür – soweit diese vom Nutzer oder dessen Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen etc. verursacht wurden – entsprechend Ersatz zu leisten.

2.26. Der Nutzer verpflichtet sich, in dem Studio keine sitten- und/oder gesetzwidrigen Handlungen vorzunehmen.

2.27. Der Nutzer verpflichtet sich zu größtmöglicher Sorgfalt sowohl im Hinblick auf das Fotostudio und dessen Einrichtungen als auch das zur Verfügung gestellte technische Equipment. Das Fotostudio ist vom Nutzer in einem gereinigten Zustand zurückzugeben. JRG GmbH behält sich vor, ggfs. eine Reinigungspauschale in Rechnung zu stellen.

2.28. Das zur Verfügung gestellte technische Equipment darf ausschließlich nach entsprechender vorhergehender Unterweisung benützt werden. Der Nutzer haftet für jedwede Schäden, die aufgrund der unsachgemäßen Benützung des Equipments an diesem selbst oder am Studio bzw. anderen Gegenständen und Einrichtungen entstehen.

2.29. Im Übrigen gelten die obigen Bestimmungen gem 1.